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   OVG Niedersachsen, 03.02.2016 - 13 LA 79/15   

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OVG Niedersachsen, 03.02.2016 - 13 LA 79/15 (https://dejure.org/2016,1338)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.02.2016 - 13 LA 79/15 (https://dejure.org/2016,1338)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - 13 LA 79/15 (https://dejure.org/2016,1338)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 12 Abs 1 GG; § 136 KomVerfG ND; § 5 Abs 3 S 1 RettDG ND
    Beauftragung; Berufsfreiheit; Hauptverwaltungsbeamter; Kommune; Kündigung; objektive Berufszulassungsvoraussetzung; privater Dritter; Rettungsdienst; Rettungsdienstträger; Vertretungsmacht; wirtschaftliche Betätigung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 396
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2016 - 13 LA 79/15
    Ihre Beantwortung ergibt sich ohne weiteres aus allgemeinen Erwägungen unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung, insbesondere der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07 -.

    Von den Vorstellungen über die Möglichkeit eines gefahrbringenden Verlaufs des Geschehens, die der Gesetzgeber im Rahmen seines Einschätzungsspielraums entwickelt hat, kann jedoch dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn sie in einem Maße wirtschaftlichen Gesetzen oder praktischer Erfahrung widersprechen, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfG, Urt. v. 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07, 1 BvR 2959/07 -, Juris, Rdnr. 96 m.w.N.).

    Der Kläger zeigt nicht auf, von welchem konkreten Rechtssatz des angeführten Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07 - die angefochtene Entscheidung abweicht.

    Weder die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07 - zur Rechtslage in Sachsen noch die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 24. Mai 2012 - Vf. 1-VII-10 - legen eine derartige Auslegung nahe.

  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2016 - 13 LA 79/15
    Das Prozessgrundrecht soll sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensmängeln ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und mangelnder Berücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BVerfG, Beschl. v. 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, Juris, Rdnr. 9; Beschl. v. 19. Juni 1985 - 1 BvR 933/84 -, BVerfGE 70, 215, 218).

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht seiner diesbezüglichen Verpflichtung nachkommt, ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände des Einzelfalles deutlich machen, dass dies wider Erwarten nicht geschehen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, Juris, Rdnr. 11; Beschl. v. 01. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 -, BVerfGE 47, 182, 187f).

  • VerfGH Bayern, 24.05.2012 - 1-VII-10

    Vorrang der Hilfsorganisationen beim Rettungsdienst

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2016 - 13 LA 79/15
    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass § 5 NRettDG die Beauftragung privater Dritter mit der Durchführung des Rettungsdienstes gleichrangig neben die Durchführung durch den Träger selbst stellt (zur Rechtswidrigkeit der Bevorzugung der Hilfsorganisationen: Bay. VerfGH, Urt. v. 24.05.2012 - Vf. 1-VII-10 -, juris) und privaten Dritten die Betätigung auf dem Gebiet des qualifizierten Krankentransports nach § 22 NRettDG unter den Voraussetzungen der Funktionsschutzklausel grundsätzlich zugänglich ist, gebietet Art. 12 Abs. 1 GG auch im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit keine weitergehende Öffnung des Rettungsdienstes (so auch Ufer/Schwind, Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz, Loseblatt, Stand Mai 2015, § 5, Anm 5; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 03.11.1994 - 3 C 17/92 - Juris, Rdnr. 29 ff. zur Rechtslage in Berlin).

    Weder die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 2011/07 - zur Rechtslage in Sachsen noch die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 24. Mai 2012 - Vf. 1-VII-10 - legen eine derartige Auslegung nahe.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2016 - 13 LA 79/15
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - 7 AV 4/03 -, juris).

    Zwar dürfen insoweit die Darlegungserfordernisse nicht überspannt werden, weil sich ein nicht auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierter Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand Erkenntnisse über das in vergleichbaren Streitverfahren übliche Maß an Komplexität nicht beschaffen kann, während sie dem angerufenen Gericht ohne weiteres zugänglich sind (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 17).

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2016 - 13 LA 79/15
    Das Prozessgrundrecht soll sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensmängeln ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und mangelnder Berücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BVerfG, Beschl. v. 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, Juris, Rdnr. 9; Beschl. v. 19. Juni 1985 - 1 BvR 933/84 -, BVerfGE 70, 215, 218).
  • BVerfG, 17.07.1996 - 1 BvR 55/96

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch verspätete

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2016 - 13 LA 79/15
    Der verfassungsrechtlich verankerte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) erfordert, dass die Äußerungen der Beteiligten ernsthaft zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen werden (BVerfG, Beschl. v. 26. Januar 1983 - 1 BvR 614/80 -, BVerfGE 63, 80, 85; Beschl. v. 17. Juli 1996 - 1 BvR 55/96 -, Juris).
  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2016 - 13 LA 79/15
    Der verfassungsrechtlich verankerte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) erfordert, dass die Äußerungen der Beteiligten ernsthaft zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen werden (BVerfG, Beschl. v. 26. Januar 1983 - 1 BvR 614/80 -, BVerfGE 63, 80, 85; Beschl. v. 17. Juli 1996 - 1 BvR 55/96 -, Juris).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2016 - 13 LA 79/15
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht seiner diesbezüglichen Verpflichtung nachkommt, ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände des Einzelfalles deutlich machen, dass dies wider Erwarten nicht geschehen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Februar 2008 - 1 BvR 2722/06 -, Juris, Rdnr. 11; Beschl. v. 01. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 -, BVerfGE 47, 182, 187f).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2016 - 13 LA 79/15
    Zwar ist bei den Darlegungserfordernissen zu beachten, dass sie nicht in einer Weise ausgelegt und angewendet werden, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 12.03.2008 - 2 BvR 378/05 - BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97 -, jeweils zit. nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2000 - A 2 S 208/98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2016 - 13 LA 79/15
    Eine intern rechtswidrige Vertretungshandlung des Hauptverwaltungsbeamten kann lediglich disziplinarrechtlich geahndet werden und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen, die Wirksamkeit im Außenverhältnis berührt dies nicht (vgl. BGH, Urt. v. 20.04.1966 - V ZR 50/65 -, juris, Rdnr. 13; Urt. v. 18.12.2000 - II ZR 384/98 -, juris, Rdnr. 24; OVG LSA, Urt. v. 24.02.2000 - A 2 S 208/98 -, juris, Rdnr. 36; Mielke in Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen, § 86 NKomVG, Rdnr. 7, 9, Loseblatt, Stand März 2012; Thiele, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, 2011, § 86, Anm. 1; jew. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2014 - 13 ME 187/14

    Antragsänderung; Beschwerdeverfahren; Geschäftsführungsbefugnis;

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2013 - 7 LA 160/11

    Erlaubnis zur Aufsellung hunderter Container kein Geschäft der laufenden

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2007 - 3 L 159/03

    Ausübung des denkmalschutzrechtlichen Vorkaufsrechts der Gemeinde durch Haupt-

  • BGH, 20.04.1966 - V ZR 50/65

    Rechtmäßigkeit der Ausübung eines Vorkaufsrechts - Fehlen der

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

  • VGH Bayern, 31.03.2003 - 4 B 00.2823

    Ablehnung der Zulassung zu einem Volksfest (Kiliani);

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 384/98

    Rechtsfähigkeit eines im Gründungsstadium befindlichen kommunalen Zweckverbandes;

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01

    Erschließungsbeitragspflicht; Merkmale der endgültigen Herstellung einer

  • VG Cottbus, 28.10.2020 - 1 K 704/20

    Klage des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen gegen die Kommunalaufsicht

    In Ausfüllung dieser zivilrechtlichen Grundsätze entspricht es auch bei der Vertretung von Kommunen durch den Hauptverwaltungsbeamten der Rechtslage, strikt zwischen interner Willensbildung und externer Vertretungsbefugnis zu unterscheiden: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die organschaftliche Vertretungsmacht des Bürgermeisters im Außenverhältnis allumfassend und unbeschränkt und die Gemeinde wird durch seine Erklärungen grundsätzlich auch dann verpflichtet, wenn es an einem erforderlichen Beschluss der Gemeindevertretung fehlte (vgl. m. w. N.: BGH, Urteile v. 01. Juni 2017 - VII ZR 49/16 -, juris Rn. 11; v. 18. November 2016 - V ZR 266/14 -, juris Rn. 7 ff.; v. 17. April 1997 - III ZR 98/96 -, juris Rn. 8 ff. u. v. 20. Februar 1979 - VI ZR 256/77 -, juris Rn. 34 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28. November 2011 - OVG 3a B 2.11 -, juris Rn. 110 [zum PartG]; Nds. OVG, Beschl. v. 03. Februar 2016 - 13 LA 79/15 -, juris Rn. 7; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26. Oktober 2018 - 6 C 11916/17 -, juris Rn. 26; OVG d. Ld. Sachsen-Anhalt, Urt. v. 24. Februar 2000 - A 2 S 208/98 -, juris Rn. 36 [zur Kommunalverfassung der DDR] u. Beschl. v. 11. Oktober 2000 - A 2 S 460/99 -, juris Rn. 12; OVG f. d. Ld. Schleswig-Holstein, Urt. v. 30. April 2019 - 2 LB 1/19 -, juris Rn. 79 - 80).

    2.2 Ausnahmsweise kann allerdings abweichend zu entscheiden sein, wenn der Vertreter kollusiv mit dem "Gegenüber" zum Nachteil des Vertretenen zusammenwirkt (zu § 138 Abs. 1 BGB vgl.: BVerwG, Urt. v. 22. März 2017 - BVerwG 5 C 5.16 -, juris Rn. 17 - 19) oder wenn der Repräsentant der Körperschaft des öffentlichen Rechts seine gesetzliche Vertretungsmacht offensichtlich missbraucht (Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Urt. v. 13. Juni 2001 - P.St. 1562 -, juris Rn. 39; Nds. OVG, Beschl. v. 03. Februar 2016 - 13 LA 79/15 -, juris Rn. 7; VG Düsseldorf, Urt. v. 15. Dezember 2017 - 1 K 12019/17 -, juris Rn. 26; VG des Saarlandes, Urt. v. 11. Dezember 2015 - 3 K 33/15 -, juris Rn. 27; VG Berlin, Urt. v. 16. November 1998 - 34 X 392.98 -, juris Rn. 18 m. w. N. [auch zur Parallelität des Missbrauchs einer gesetzlichen und einer rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht]), denn Rechte und Rechtsnormen aller Rechtsgebiete können im Einzelfall (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 13. September 2013 - 3 ZB 11.1692 -, juris Rn. 7) durch eine gegen Treu und Glauben, § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), verstoßende Rechtsausübung inhaltlich begrenzt werden (BVerwG, Urt. v. 14. April 1978 - BVerwG IV C 6.76 -, juris Rn. 10 ff., 16; BVerwG, Beschl. v. 17. Dezember 2004 - BVerwG 9 B 47.04 -, juris Rn. 5).

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